Neue Warnzeichen für gefährliche Chemikalien sollen Verbraucher besser schützen

04.09.2008 - Deutschland

Das Europäische Parlament verabschiedet die neue europäische Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte. Damit ist der Weg frei für neue Symbole und Standardinformationen, die den Verbraucher künftig besser vor den Risiken gefährlicher Chemikalien und Produkte schützen sollen. Ab Dezember könnten die neuen Warnkennzeichen verwendet werden. Ab 2012 wäre die neue Kennzeichnung für alle gefährlichen Chemikalien, ab 2017 auch für Gemische, die diese Chemikalien enthalten, Pflicht. Bis dahin würden den Herstellern Übergangsfristen eingeräumt. Unter die neue Verordnung fallen beispielsweise Lösungsmittel für den Heimwerkereinsatz, Lacke und Farben sowie Haushaltsreiniger. Die Kennzeichnungsverordnung sieht neun neue Symbole vor, von denen sechs für Verbraucher relevant sind. Weltweit warnen künftig schwarze Piktogramme auf weißen Rhomben mit rotem Rand vor den Gefahren chemischer Stoffe und Produkte. Die Symbole ersetzen die bisher in Deutschland verwendeten schwarzen Zeichen auf orange-farbigem Grund. Damit die Vergabe der Kennzeichen einheitlich erfolgt, legten die Vereinten Nationen verbindliche Kriterien für das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals", kurz GHS, fest. Die künftig geltenden Symbole weisen auf Stoffe und Produkte hin, die - schon in kleinen Mengen zu tödlichen Vergiftungen führen können - schwere Gesundheitsschäden verursachen und bei Kindern sogar tödlich wirken können - Haut und Augen bei Kontakt dauerhaft schädigen können - schon in kleinen Mengen reizend oder Allergie auslösend wirken können - für Tiere und die Umwelt gefährlich sind - sich schnell entzünden können Neu ist, dass die Kennzeichnung künftig zwischen Chemikalien unterscheidet, die akut wirken und unmittelbar zu einer Vergiftung führen können, und solchen Stoffen, die die Gesundheit auf andere Art schädigen. Zur zweiten Kategorie zählen zum Beispiel Stoffe, die Krebs auslösend wirken oder das ungeborene Leben schädigen können. Die neue europäische Verordnung nimmt weitere Forderungen des BfR auf: So soll der Standard, den das BfR in der systematischen Dokumentation von Produkten für die Giftinformation in Deutschland gesetzt hat, in ganz Europa eingeführt werden. Auch die vom BfR geforderte öffentliche Liste über die kennzeichnungspflichtigen, gefährlichen Eigenschaften aller gehandelten gefährlichen Stoffe wird es geben. Sie soll von der neuen europäischen Chemikalienbehörde ECHA in Helsinki aufgebaut und über das Internet zugänglich gemacht werden. Die Industrie wird zur Meldung der Stoffeigenschaften verpflichtet.

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