Proteine gentechnisch veränderter Pflanzen aufspüren - aber wie?
Immunchemischer Nachweis von insektiziden Bt-Proteinen gentechnisch veränderter Kulturpflanzen aus Bodenproben und Pflanzenresten
Gentechnisch veränderte Pflanzen können Bt-Proteine produzieren, und dadurch einen Schutz vor Fraßschädlingen entwickeln. Es ist möglich, dass diese Proteine im Boden überdauern. Auch Einflüsse auf verschiedene Umweltkomponenten oder Resistenzbildungen bei Schädlingen sind denkbar. Mit der Richtlinie VDI 4330 Blatt 11 ist nun ein standardisierter Nachweis von Bt-Proteinen aus Boden- und Planzenproben möglich. Die Richtlinie kann im Monitoring des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) eingesetzt werden, das von der Europäischen Union verbindlich vorgeschriebenen ist.
In der vorliegenden Richtlinie werden immunchemische Verfahren zum Nachweis von Bt-Proteinen beschrieben. Weiterhin beschreibt die Richtlinie Extraktionsverfahren für Bt-Proteine aus Matrices wie Ernteresten oder Bodenproben. Da es verschiedene Methoden zur Extraktion und zur quantitativen und qualitativen Messung von Bt-Proteinen gibt, behandelt diese Richtlinie das grundsätzliche Vorgehen und benennt nötige Anforderungen an die Testverfahren.
Herausgeber der Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 ist das Kompetenzfeld Biotechnologie im VDI.
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Diese Produkte könnten Sie interessieren

Kjel- / Dist Line von Büchi
Kjel- und Dist Line - Wasserdampfdestillation und Kjeldahl-Anwendungen
Maximale Genauigkeit und Leistung für Wasserdampfdestillation und Kjeldahl-Anwendungen

AZURA Purifier + LH 2.1 von KNAUER
Präparative Flüssigkeitschromatografie - Neue Plattform für mehr Durchsatz
Damit sparen Sie Zeit und verbessern die Reproduzierbarkeit beim Aufreinigen

Holen Sie sich die Analytik- und Labortechnik-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.