Kleine Betriebe betriebsärztlich und sicherheitstechnisch zeitgemäß unterstützen

Abschlussveranstaltung zeigt Wege in die Zukunft auf

28.08.2008 - Deutschland

Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten stellen den Großteil der Unternehmen in Deutschland. Ihre betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelt die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Doch gerade in Klein- und Kleinstbetrieben scheitert die Umsetzung häufig aus vielfältigen Gründen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) schrieb deshalb 2005 den Förderschwerpunkt "Kleine Betriebe zeitgemäß betriebsärztlich und sicherheitstechnisch unterstützen - Wege in die Zukunft" aus, der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich begleitet wurde. Die drei Modellprojekte stellen ihre Ergebnisse und Produkte auf der Abschlussveranstaltung am 18. September 2008 in Berlin vor.

Hintergrund für die drei Modellprojekte war der Erlass der neuen berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2. Damit erhielten Klein- und Kleinstunternehmen die Chance, in großer Eigenverantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu sorgen. Andererseits fehlt es den Betrieben aber häufig an Unterstützung und Instrumenten, um diese Chancen zu erkennen, optimal zu nutzen und rechtssicher zu handeln. Mit dem Förderschwerpunkt 2005 des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen sollten praktikable Lösungsansätze für Klein- und Kleinstbetriebe entwickelt werden.

Die Abschlussveranstaltung präsentiert Modelle für eine optimale betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Kleinunternehmen. Die unter dem Motto "Drei Wege - ein Ziel" stehende Veranstaltung richtet sich an Fachleute und Praktiker im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

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