TÜV SÜD: Betriebssicherheitsverordnung umsetzen - Chancen nutzen

13.02.2008

Die Betriebssicherheitsverordnung hat einen Großteil der Regelwerke für überwachungsbedürftige Anlagen und für die Benutzung von Arbeitsmitteln abgelöst. Die Umsetzung der neuen Vorschriften stellt Unternehmen vor große Herausforderungen.

Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und die Nutzung von Arbeitsmitteln auf eine komplett neue Basis gestellt. Betroffen sind alle Unternehmen, die Dampfkessel- und Druckbehälteranlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich sowie Anlagen zum Umschlag von entzündlichen Flüssigkeiten betreiben. Sie müssen die Vorgaben der BetrSichV in eigener Verantwortung umsetzen. Das betrifft beispielsweise die Festsetzung von Prüffristen für die betroffenen Anlagen oder die Beauftragung einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) mit den vorgeschriebenen Prüfungen.

"Damit gibt die Betriebssicherheitsverordnung den Unternehmern eine deutlich höhere Eigenverantwortung", sagt Winfried Schock, Leiter des Geschäftsfeldes Dampf- und Drucktechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. "Wenn kein tiefgreifendes Wissen um die neuen Regelwerke vorhanden ist und wenn die nötigen Erfahrungen fehlen, vergeben die Betreiber entweder durch eine 'Übererfüllung' der Vorschriften die möglichen Chancen oder sie setzen sich durch eine 'Untererfüllung' einem hohen Haftungsrisiko aus."

Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) kann die TÜV SÜD Industrie ServiceGmbH seit dem 1. Januar 2008 alle vorgeschriebenen Prüfungen im Zusammenhang mit der BetrSichV bundesweit durchführen. Zudem unterstützen die Industrie-Experten von TÜV SÜD die Anlagenbetreiber und Unternehmer mit einem breiten Dienstleistungsspektrum und modernen Prüfverfahren bei der korrekten Umsetzung der neuen Regelwerke. "Wir beraten Anlagenbetreiber beispielsweise hinsichtlich der Festlegung von Prüffristen auf Basis der vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Bewertungen beziehungsweise Gefährdungsbeurteilungen", erklärt Dieter Roas, Leiter des Geschäftsfeldes Fördertechnik von TÜV SÜD Industrie Service. Auch bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten können sich die Unternehmen auf die kompetente Unterstützung der TÜV SÜD-Experten verlassen. Ein solches Dokument ist nach der BetrSichV für alle Bereiche bzw. Betriebsteile vorgeschrieben, in denen sich die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht zuverlässig vermeiden lässt. Das betrifft unter anderem Lackiereinrichtungen, Faultürme von Kläranlagen oder Tankanlagen.

Auf der Hannover Messe zeigt TÜV SÜD vom 21. bis 25. April 2008, wie sich die Risiken der BetrSichV vermeiden und die Chancen der neuen Regelungen nutzen lassen

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