Importeure haften wie Hersteller
Ratgeber informiert über Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Im neuen Jahr folgt auf das gute Weihnachtsgeschäft oft ein böses Erwachen: Verkaufte Produkte weisen unvorhergesehene Mängel auf und zahlreiche Reklamationsansprüche kommen auf Händler oder Hersteller zu. Kleine und mittelständische Unternehmen trifft es dann besonders hart, wenn sie erfahren, dass sie als "Inverkehrbringer" haften - unhängig davon, ob sie die Produkte selbst entwickelt oder hergestellt haben. Um damit verbundenen Forderungen und Problemen vorzubeugen, gilt es, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie seine Auswirkungen innerhalb der Rechtsetzung des europäischen Wirtschaftsraumes zu kennen und anzuwenden.
Praxisnahe Hilfe bei der Erfüllung von Pflichten und Anforderungen leistet jetzt der Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin "Anwendung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes". In dem neuesten Titel der Reihe "Sicherheit - Gesundheit - Wettbewerbsfähigkeit", erschienen im NW-Verlag, legen die Autoren dar, wie sich Risiken und teure Nachbesserungen vermeiden lassen. Für Hersteller, Importeure, Händler und deren Dienstleister hält der Ratgeber Musterabläufe sowie praxisorientierte Tipps zum effektiven und systematischen Vorgehen bereit.
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