Erlaubnisfreie Standardlösungen von Betäubungsmitteln
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Umgang und der Versand von Betäubungsmitteln durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt. So wird sichergestellt, dass Narkotika, Antidepressiva oder auch Stimulanzien nicht missbräuchlich verwendet werden können. Daher benötigen pharmazeutische Unternehmen und Prüflaboratorien für jede einzelne Substanz eine Erlaubnis, für die entsprechende Gebühren anfallen. Allerdings sieht das BtmG auch eine Maximalkonzentration dieser Betäubungsmittel in Standardlösungen vor, die es Laboratorien ermöglicht, Analysen zum Nachweis eben dieser Substanzen vorzunehmen. Je nach Betäubungsmittel kann dies 1 mg/ml oder 0,1 mg/ml sein.
Mit der Einführung der nach ISO 34 hergestellten Referenzstandards hat LGC nun eine Vielzahl von Betäubungsmitteln in Konzentrationen unterhalb der Genehmigungspflicht verfügbar gemacht.
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