Bernd Kraft übernimmt Vorreiterrolle bei der Umsetzung der REACH-Verordnung für den Bereich der Analytik- und Laboranwendungen
Der Spezialist für Laborchemikalien Bernd Kraft GmbH, der als nach-geschalteter Anwender unter „REACH“ nicht zu den registrierpflichtigen Akteuren gehört, beschäftigt sich seit langem sehr intensiv mit dem Thema und hat nun erfolgreich eine Initiative zur Erstellung generischer (allgemeiner) Verwendungsbeschreibungen für den Bereich der Analytik- und Laboranwendungen abgeschlossen.
Die REACH-Verordnung ist ein zentrales Element der neu definierten EU-Chemikalienpolitik. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Regist-rierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend umstrukturiert und harmonisiert.
Im Laufe des Jahres 2009 haben eine Reihe von Branchenfachverbänden auf Basis des 5-Descriptor-Models der europäischen Chemikalienagentur ECHA ihre typischen Verwendungen und Anwendungsbedingungen zusammengetragen, um diese auf entsprechenden Webseiten zur Verfügung zu stellen.
Da jedoch kein Branchenverband im Bereich Laborchemie existiert, der diese Aufgabe für den Bereich der Analytik- und Laboranwendungen übernehmen könnte, wurde die Bernd Kraft GmbH hier initiativ und hat eine Übersicht der identifizierten Verwendungen in diesem User-Umfeld zusammengestellt. Dabei wurden die aus dem Kundenkreis von Bernd Kraft gemeldeten Verwendungen berücksichtigt.
Um dieser Initiative eine breitere Basis zu geben, hat Bernd Kraft in einem zweiten Schritt mit den Unternehmen Merck KGaA in Darmstadt einerseits, sowie Sigma Ald-rich Chemie GmbH in Steinheim andererseits Abstimmungsprozesse durchgeführt, um die gewonnenen Erkenntnisse innerhalb der Branche zu vereinheitlichen. Dieser Prozess wurde zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen, so dass ab sofort branchentypische, identifizierte und abgestimmte Verwendungen vorliegen.
Die Bernd Kraft GmbH hat darüber hinaus inzwischen von ihrem Recht gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACh-VO Gebrauch gemacht und diese identifizierten Verwendungen an ihre Lieferanten bekannt gegeben.
Bernd Kraft stellt interessierten Kreisen die Übersicht der identifizierten Verwendungen auf Nachfrage zur Verfügung. Nutzen Sie dazu einfach den Kontakt-Button.
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