Richtlinie: Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen

Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 (Entwurf): Bioaerosole und biologische Agenzien - Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen - Wirkungen mikrobieller Luftverunreinigungen auf den Menschen

19.10.2009 - Deutschland

Pilze, Bakterien, Viren und Blütenpollen sind in unserer Umwelt überall vorhanden und üben vielfach nützliche Funktionen aus. Sie können aber auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie insbesondere Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen führen.

Das Ziel der Richtlinie 4250 Blatt 1 ist es, die Expositionen des Menschen gegenüber Bioaerosolen qualitativ und quantitativ zu erfassen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken in einem angemessenen Maße zu begrenzen. Hierzu fasst die Richtlinie den Kenntnisstand zu den gesundheitlichen Wirkungen durch Bioaerosole zusammen und zeigt die Möglichkeiten sowie die Grenzen der umweltmedizinischen Bewertung auf. Sie definiert, wie eine umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen, die auf Emissionen aus Tierhaltungsbetrieben, Kompostierungsanlagen oder sonstigen Quellen zurückzuführen sind, vorgenommen werden kann. Neben der Frage nach dem Wie wird auch beantwortet, wann eine Bewertung zu erfolgen hat.

Herausgeber der Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 (Entwurf) ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN.

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