"Steter Tropfen höhlt den Stein": Gebührenordnung für Klärschlammuntersuchungen endlich aufgehoben
VUP-Initiative in Niedersachsen führte nach zwei Jahren zu einem Erfolg
Seit dem 2. August 2007 (BVBl 25/2007 vom 14.08.2007) ist die Gebührenordnung für Klärschlammuntersuchungen in Niedersachsen endlich gestrichen.
Diese im gesetzlich geregelten Bereich der Umweltanalytik in Deutschland einmalige staatliche Einflussnahme auf die Preisgestaltung hatte nach Berichten regionaler privatwirtschaftlicher Laboratorien in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass die staatlich subventionierte LUFA Nord als Mitbewerber im Wettbewerb um Klärschlammuntersuchungen begünstigt und privatwirtschaftliche Unternehmen benachteiligt wurden.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hatte diesen Missstand seit 2005 wiederholt aufgegriffen, so zuletzt in einem persönlichen Gespräch mit Niedersachsens Umweltminister Sander im September des vergangenen Jahres. Der FDP-Minister zeigte sich dabei erstaunt, dass sich ausgerechnet sein FDP-geführtes Haus an die bundesweit einzige Gebührenordnung im gesetzlich geregelten Bereich der Umweltanalytik klammere. "Wenn dem so sein sollte, werden wir diese in 14 Tagen abschaffen", bekam der VUP damals zur Antwort.
Aus 14 Tagen sind nun knapp 14 Monate geworden, mit einigen mündlichen und schriftlichen VUP-Anfragen im Hannover. Dennoch bilanziert der VUP: "Es ist gut ein Ziel unserer Sektion NORD erfolgreich verwirklicht zu haben".
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