Detlef Löhe als KIT-Vizepräsident im Senat bestätigt
Professor Detlef Löhe ist weiterhin Vizepräsident des KIT für Forschung und Information. Der KIT-Senat hat in seiner gestrigen Sitzung das Votum des Aufsichtsrates bestätigt. Löhe hat dieses Amt seit der Gründung des KIT im Jahr 2009 inne. Als einer der maßgeblichen Autoren des Zukunftskonzeptes der damaligen Universität Karlsruhe im Jahr 2006 hat er die Fusion mit dem damaligen Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT von Anfang an mitgestaltet. Nach der Bestätigung der Wahl des Aufsichtsrats durch den Senat folgen nun Vertragsverhandlungen und anschließend das Ernennungsverfahren.
Die KIT-Aufsichtsratsvorsitzende Professorin Renate Schubert begrüßte die Wiederwahl von Detlef Löhe: „Es freut mich, dass Herr Löhe dem KIT weiterhin mit seinem großen Engagement und seiner Kreativität zur Verfügung steht. Er repräsentiert als Mitglied des Gründungspräsidiums auch ein Stück Kontinuität für das KIT-Präsidium.“
„Herr Löhe hat sich in der Vergangenheit sehr für das Zusammenwachsen des KIT eingesetzt und hervorragende Instrumente, vor allem im Bereich der Nachwuchsförderung, entwickelt und erfolgreich etabliert“, sagt der Präsident des KIT, Professor Holger Hanselka. „Daher freue ich mich sehr über die Entscheidung des Aufsichtsrates und des Senats. Eines unserer Ziele ist, die Forschungsreputation des KIT national und international zu steigern. Hierfür sind wir mit Herrn Löhe hervorragend aufgestellt.“
„Für das Vertrauen der KIT-Gremien bedanke ich mich sehr. In meiner Arbeit als Vizepräsident des KIT werde ich vor allem das Engegement des KIT in koordinierten Forschungsprojekten auf deutscher und europäischer Ebene in den Fokus rücken, um diese Instrumente der Forschungsförderung gezielt für das KIT zu nutzen. Mein besonderes Anliegen ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs umfassend zu fördern und den jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern klare Perspektiven in der Wissenschaft aufzuzeigen“, betont Löhe.
Die vorgesehene Amtsdauer des Vizepräsidenten für Forschung und Information beträgt sechs Jahre ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung.
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