Kosmetik ohne Tierversuche – dank LSR-Forschung geht’s
Ab dem 11.03.2013 ist der Verkauf von Kosmetikprodukten verboten, die an Tieren getestet wurden. Zu diesem Zeitpunkt tritt die letzte Stufe der Kosmetik-Verordnung in Kraft. Das Verbot gilt europaweit. Trotzdem ist die Verbrauchersicherheit gewährleistet. Dass dies möglich ist, verdankt der Markt der jahrelangen Forschung von Life Science Research-Unternehmen (LSR), die den Kosmetiklaboren künstliches Tierersatzgewebe zur Verfügung stellen können.
„Wir begrüßen es, dass sich dieses Verbot durchgesetzt hat“, sagt Dr. Ralf Hermann, Vorstandsvorsitzender der Fachabteilung Life Science Research (LSR) im Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH). „Dies bestätigt den Einsatz der LSR Unternehmen für Forschung und Entwicklung und vermeidet das Leid von Versuchstieren. Es zeigt sich deutlich, wie wichtig LSR-Forschung für unseren Alltag ist.“
Zur Gewährleistung der Sicherheit von Verbrauchern müssen alle Produkte der chemischen Industrie, wie Haushaltschemikalien und Kosmetika, auf mögliche schädliche und gesundheitsgefährdende Eigenschaften untersucht werden. Tierversuche waren zwar lange Zeit die einzige Möglichkeit, die Unbedenklichkeit solcher Produkte sicherzustellen, aber die LSR-Forschung stellt schon seit vielen Jahren Alternativen bereit.
„LSR-Technik wird zur Herstellung künstlicher Haut, Atemwegsgewebe und der Hornhaut des Auges verwendet“, erklärt Hermann. „So ist es möglich, Tierversuche zu umgehen und Produkte für den Verbraucher sicher zu testen.“ Dieses Material war für die Forschung der Kosmetikhersteller jedoch bislang nicht verbindlich. „Mit der Verfügbarkeit von künstlich hergestellten Geweben aus praktisch unbegrenzt verfügbaren Zellkulturen können Tierversuche heute oft vollständig ersetzt werden“, so Herrmann.
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