
Kleine Betriebe betriebsärztlich und sicherheitstechnisch zeitgemäß unterstützen28 Aug 2008 -
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten stellen den Großteil der Unternehmen in Deutschland. Ihre betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelt die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Doch gerade in Klein- und Kleinstbetrieben scheitert die Umsetzung häufig aus vielfältigen Gründen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) schrieb deshalb 2005 den Förderschwerpunkt "Kleine Betriebe zeitgemäß betriebsärztlich und sicherheitstechnisch unterstützen - Wege in die Zukunft" aus, der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich begleitet wurde. Die drei Modellprojekte stellen ihre Ergebnisse und Produkte auf der Abschlussveranstaltung am 18. September 2008 in Berlin vor.
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
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